Zuletzt geändert am: 14.06.2023
Nach der OberstufeFinanzierung

BAföG im Bachelor

Liebe (künftige) Studierende, 

studieren ja, aber wie finanzieren? Mit dieser Frage werden viele junge Leute früher oder später konfrontiert. In diesem Beitrag beantworten wir dir alle wichtigen Fragen rund um das BAföG in deinem Bachelor-Studium. Mit unseren Antworten wollen wir dir helfen, mehr Durchblick in das komplexe Thema zu bekommen und deine Chance auf finanzielle Unterstützung nicht verstreichen zu lassen.

Was ist BAföG?

Du hast dein Abi in der Tasche und möchtest nun studieren? Oder du bist bereits Student*in und hast durch die Corona-Pandemie deinen Nebenjob verloren? So oder so fragst du dich vielleicht, wie du dein Studium finanzieren sollst. Studiengebühren, Miete und sonstige Lebenskosten stellen oft einen großen Kostenpunkt dar. Viele junge Leute wie du, haben Probleme dies aus eigener Tasche zu zahlen und nicht alle können auf finanzielle Unterstützung der Eltern hoffen. Doch das soll kein Hindernis sein und dich nicht von deinem Traumstudium abhalten. Bestimmt hast du schon vom sogenannten BAföG gehört. Doch was ist das eigentlich genau?  

BAföG ist eine Abkürzung für das BundesAusbildungsrderungsGesetz. Dieses Gesetz regelt die staatliche Förderung von Studierenden und Auszubildenden. Sprechen wir von BAföG, meinen wir umgangssprachlich allerdings nicht konkret das Gesetz, sondern die finanzielle Förderung, welche daraus hervorgeht. Ziel und Aufgabe des BAföG ist es, jungen Leuten wie dir ein Studium zu ermöglichen – und das unabhängig vom Geldbeutel.

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Bekomme ich BAföG?

Um BAföG während deines Studiums zu erhalten, brauchst du keine besonderen Eignungen oder Talente. Du solltest grundsätzlich nur drei einfache Voraussetzungen erfüllen. Zum einen musst du natürlich eingeschriebene Student*in sein. Hier ist es egal, ob du an einer öffentlichen oder privaten Hochschule studierst. Auch das Studium an öffentlichen oder privaten Berufsakademien kann durch BAföG gefördert werden. Wichtig ist nur, dass du mit deinem Studium einen Hochschulabschluss erreichen kannst, oder einen Abschluss, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist.   

Eine zweite Voraussetzung ist dein Alter. Beim Beantragen von BAföG für dein erstes Studium solltest du nicht älter als 29 Jahre sein. Aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel. Studierende mit eigenen Kindern oder Master-Studierende, können auch BAföG erhalten, wenn Sie älter als 29 Jahre sind. Die Voraussetzungen für eine Förderung von Master-Studiengängen findest du hier.   

Zuletzt spielt auch die deutsche Staatsangehörigkeit eine Rolle. Besitzt du diese und erfüllst auch die beiden sonstigen Voraussetzungen, kannst du getrost zum nächsten Absatz springen. Verfügst du nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit, ist das aber kein Grund jetzt gleich den Kopf in den Sand zu setzen. Denn auch Bürger*innen anderer EU-Staaten, Migrant*innen oder geflüchtete Personen können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragen. Mehr dazu findest du hier.

Wenn du diese drei Voraussetzungen erfüllst, kannst du grundsätzlich BAföG beantragen. Ob du aber auch eine Förderung erhältst, hängt von mehreren Faktoren ab. Welche Faktoren das sind und wie sich diese auf dein BAföG auswirken, erfährst du unter „Wie viel BAföG bekomme ich?“.

Tipp: Wenn du dir unsicher bist, ob du BAföG beantragen kannst oder Hilfe beim Antrag benötigst, gibt es viele Stellen, an die du dich wenden kannst. Die meisten Hochschulen und Studierendenwerke haben hierzu Abteilungen oder Ansprechpartner. Schau einfach mal auf der Webseite deiner Hochschule. Oft findest du das unter „Amt für Ausbildungsförderung“ oder im Bereich „Service-Center“.  

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Wie viel BAföG bekomme ich?

Ob und wie viel BAföG du erhältst, kann ich dir pauschal leider nicht beantworten. Die Höhe deines BAföG hängt nämlich von deinen persönlichen Umständen ab und muss daher immer individuell errechnet werden. Dies geschieht vom zuständigen BAföG-Amt, wenn du deinen Antrag eingereicht hast. In einer Tabelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind Bedarfssätze für verschiedene Lebenssituationen aufgelistet. Dies sind festgelegte Beträge, welche du laut BAföG monatlich zum Leben und Studieren benötigst. Von diesem Bedarfssatz werden dann unterschiedliche Posten abgezogen. Hier wird unter anderem das Einkommen deiner Eltern, deine Wohnsituation, dein Nebenjob und dein Vermögen beachtet. Wenn du Geschwister oder eine Ehepartner*in (oder eingetragene Lebenspartnerschaft) hast, können auch diese wichtig für deinen Antrag sein. Aus dieser Rechnung ergibt sich dann die individuelle Höhe deines BAföG.  

Um dir einen groben Richtwert zu geben, habe ich dir nachfolgend die aktuellen Bedarfssätze (Stand: Mai 2021) kurz aufgelistet. Die Angaben sind pro Monat.

Studium an einer Hochschule (oder an einem Institut mit gleichwertigem Abschluss)
Ich wohne bei meinen Eltern
483 €
Ich wohne bei meinen Eltern und zahle selbst meine Kranken- und Pflegeversicherung
592 €
Ich wohne nicht bei meinen Eltern
752 €
Ich wohne nicht bei meinen Eltern und zahle selbst meine Kranken- und Pflegeversicherung
861 €

Die Höhe deiner BAföG-Förderung ergibt sich in der Regel aus der folgenden Rechnung:  

 

Bedarfssatz 

minus dein Einkommen und Vermögen (nach Abzug der Freibeträge) 

minus das Einkommen deiner Eltern / deiner Ehepartner*in / deiner eingetragenen Lebenspartner*in (nach Abzug der Freibeträge) 

= dein individueller Förderbetrag 

 

Übrigens: Im Jahr 2019 erhielten Studierende monatlich im Schnitt 514 € BAföG-FörderungEin Antrag kann sich für dich also richtig lohnen.

Tipp: Wenn du neugierig bist und schon vorab einen groben Richtwert über die Höhe deines BAföG erhalten willst, gibt es online einige BAföG-Rechner. Aber ACHTUNG: Diese sind häufig nicht genau und können daher nicht immer all deine persönlichen Umstände in der Rechnung beachten. Solltest du laut einem solchen Rechner also keine oder eine niedrige BAföG-Förderung erhalten, ist das nicht unbedingt aussagekräftig. Stelle also auf alle Fälle einen Antrag bei deinem zuständigen BAföG-Amt und warte ab. Schließlich kannst du hier (außer ein bisschen Zeit) nichts verlieren, nur gewinnen.

Wie lange bekomme ich BAföG?

Wie lange dir BAföG gezahlt wird, hängt von der Regelstudienzeit deines Studiums ab. Hat dein Studium beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern, so kannst du auch bis zum 6. Semester gefördert werden. Die Förderung endet erst, wenn du deine Regelstudienzeit überschritten hast. In besonderen Fällen gibt es hier Ausnahmen. Mehr dazu findest du hier.

Beantragst du deine BAföG-Förderung allerdings erst später, zum Beispiel im 3. Semester, dann ist eine rückwirkende Auszahlung für die ersten beiden Semester nicht mehr möglich. Bei der Dauer der BAföG-Förderung sind also zusammengefasst 3 Punkte zu beachten: 

  • Du kannst nur so lange gefördert werden, bis du deine Regelstudienzeit überschreitest.  
  • Du solltest BAföG so früh wie möglich beantragen, da eine Förderung erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist.  
  • Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich

In der Regel wird BAföG für je 1 Jahr (2 Semester) gewährt. Möchtest du nach diesem Jahr weiterhin BAföG erhalten, musst du frühzeitig einen neuen Antrag stellen.  

WICHTIG für BAföG-Empfänger*innen: Einige Bundesländer haben im Zuge der Corona-Pandemie eine Sonderregelung eingeführt. In diesen Bundesländern zählen das Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/21 nicht in die Regelstudienzeit mit ein. Hast du in einem dieser Bundesländer und in den betroffenen Semestern bereits studiert, so verlängert sich womöglich die Förderungshöchstdauer deines BAföG. Hat dein Bundesland eine solche Regelung nicht eingeführt, so kannst du einen Antrag auf Verlängerung der Höchstdauer bei deinem zuständigen BAföG-Amt stellen. Welche Regelung in deinem Bundesland gilt, schaust du am besten auf der jeweiligen Webseite des Landes nach.

Tipp: Ich empfehle dir deinen BAföG-Antrag zu stellen, sobald du die Zusage über deinen Studienplatz hast. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Prüfung deines Antrags nicht von heute auf morgen erfolgt. Vor allem zu Semesterstart hast nicht nur du, sondern auch das BAföG-Amt oft alle Hände voll zu tun. Wenn dir noch Dokumente fehlen, kannst du diese nachreichen. Wichtig ist es aber, dass du frühzeitig einen Antrag stellst, da du erst ab Zeitpunkt der Antragsstellung gefördert werden kannst. Nimm dir daher vorab die Zeit und fülle deinen Antrag sorgfältig und rechtzeitig aus. So vermeidest du Zeit, in der du nicht gefördert wirst.

Muss ich BAföG zurückzahlen und wenn ja, wann?

Das BAföG für Studenten setzt sich zusammen aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Das bedeutet, dass du nur die Hälfte des BAföG zurückzahlen musst. Diese Hälfte wird dabei übrigens nicht verzinst. So fallen also auch keine Gebühren für eine spätere Rückzahlung an. Ich kann verstehen, wenn du nach Abschluss deines Studiums keine Schulden haben möchtest. Du beginnst nach deinem Studium womöglich einen Job und mit deinem Gehalt willst oder kannst du nicht direkt Schulden abbezahlen. Aber keine Sorge! Du musst das Darlehen nicht direkt nach Abschluss deines Studiums zurückzahlen, sondern beginnst damit erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (Siehe Frage: „Wie lange bekomme ich BAföG?“).  

WICHTIG: Du schließt dein Studium nicht ab? Kein Problem. Auch ohne erfolgreich abgeschlossenes Studium ist nur die Hälfte des BAföG zurückzuzahlen. 

Abgeschlossen oder nicht, Angst vor Verschuldung brauchst du nicht zu haben. Denn allgemein gilt: Du musst nie mehr als 10.010 € BAföG-Darlehen zurückzahlen. Als Gesamtsumme klingt das trotzdem viel, aber beachte: Das ist der Höchstbetrag! Solltest du weniger BAföG erhalten haben, musst du natürlich auch weniger zurückzahlen. Die Rückzahlung muss auch nicht auf einen Schlag erfolgen. Du zahlst in der Regel 130€ pro Monat (alle 3 Monate 390€) und hast dafür bis zu 20 Jahre Zeit. Solltest du mal finanziell nicht so flüssig sein, kannst du auch nach einer Zahlungspause fragen. Wenn du das Geld trotz all deiner Bemühungen nach 20 Jahren nicht zurückzahlen konntest, bleibst du auf keinem Schuldenberg sitzen, sondern giltst als schuldenfrei.  

Tipp: Zahlst du das Darlehen schon früher teilweise oder ganz zurück, kann sich das richtig lohnen. Gegebenenfalls bekommst du dann einen Teil deiner Schulden erlassen. 

Elterntipps: Studienfinanzierung leicht gemacht

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Kann ich arbeiten und trotzdem BAföG bekommen?

Du bekommst BAföG, aber der Förderungsbetrag reicht nicht aus, um dein Lebensunterhalt zu finanzieren? Da bist du keine Ausnahme. Schließlich führen hohe Mieten, Nahrungsmittel und Semesterbeiträge nicht selten dazu, dass die Kosten höher sind als erwartet. Da hilft oft nur eins: ein Nebenjob. Doch darfst du das eigentlich wenn du BAföG bekommst? Diese Frage kann ich dir nur mit dem Lieblingsspruch wohl aller Lehrer beantworten: Es kommt drauf an! Prinzipiell spricht zwar nichts gegen einen Nebenjob, es kommt allerdings auf die Höhe deiner Einkünfte an. Hier werden dir, wie deinen Eltern auch, Freibeträge gewährt. Grundsätzlich liegt der Freibetrag bei 290€ pro Monat. Aber Achtung: hinzu kommen jährliche Pauschalbeträge von 1000€ Werbungskosten und eine Sozialpauschaule von 21,3 %. Werbungskosten beschreiben Kosten, welche dir durch dein Studium oder deinen Nebenjob entstehen. Die Sozialpauschale beinhaltet Kosten für Sozialversicherungen. Konkret heißt das, du kannst pro Jahr bis zu 5.421,84€ verdienen, ohne, dass sich dein BAföG verringert. Pro Monat sind das 451,82€. Dabei ist es egal, ob du das Geld durch einen 450€-Minijob oder durch einen Job in den Semesterferien verdienst.  

Du verdienst mehr? In diesem Fall verringert sich deine Förderungshöhe. Um wie viel, hängt von der Höhe deiner Einkünfte ab.  

Tipp: Wenn du mehr als 450 € verdienst, solltest du zunächst durchrechnen, ob sich das überhaupt lohnt. Nicht nur wird dein BAföG verringert, sondern kann das auch Auswirkungen auf die Familienversicherung haben. Verdienst du mehr als 450 € im Monat, kann es sein, dass du dich selbst krankenversichern musst und dann Beiträge zahlst. Rechne also gut durch, ob du nach Kürzung der BAföG-Förderungshöhe und Zahlung der Krankenkassen-Beiträge monatlich wirklich mehr Geld auf dem Konto hast.

Wie und wo beantrage ich BAföG?

Du hast verschiedene Möglichkeiten BAföG zu beantragen. Klassisch ist das über die schriftlichen Antragsformulare möglich. Diese erhältst du beim Amt für Ausbildungsförderung, beim Studierendenwerk oder ganz einfach online. Den ausgefüllten Antrag reichst du dann bei dem jeweiligen Studierendenwerk bzw. Amt für Ausbildungsförderung ein. Welches Studierendenwerk für dich zuständig ist, hängt vom Standort deiner Hochschule ab und kannst du hier herausfinden.

Alternativ kannst du deinen Antrag auch online stellen. Dies ist allerdings aktuell nur möglich, wenn du in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt studierst. Hier musst du keine Antragsformulare ausdrucken und per Post versenden, sondern gibst deine Daten Schritt für Schritt online ein und lädst die notwendigen Dokumente hoch. Der Vorteil des Online-Antrags ist, dass du den Status deines Antrags jederzeit einsehen kannst. Außerdem können deine Daten auch für Folgeanträge übernommen werden, sodass du dann weniger Arbeit hast. Um den digitalen Antrag nutzen zu können, musst du dich online ausweisen. Wie genau das funktioniert, hängt wieder vom jeweiligen Bundesland ab. Den Online-Antrag findest du hier.

Welche Formblätter brauche ich für einen BAföG-Antrag?

Du hast dich entschieden BAföG zu beantragen? Super! Nun möchte ich dir dabei ein wenig helfen. Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über die Antragsstellung. Dabei stoßen wir auf 8 verschiedene Formblätter. Keine Sorge – meist kannst du einige dieser Formblätter einfach ignorieren. Aber welche Formblätter musst du als Student*in eigentlich ausfüllen? Für deinen ersten Antrag benötigst du in der Regel nur folgende: 

  • Formblatt 01: Das ist der eigentliche Antrag. Hier musst du vor allem Angaben zu deiner Person, deiner Ausbildung, deinen Eltern und deinen Einkünften und Vermögen machen. 
  • Formblatt 02: Dieses kannst du auch durch eine Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule ersetzen. Die Bescheinigung muss dann aber den Vermerk „Bescheinigung nach § 9 BAföG“ enthalten. Eine solche Bescheinigung kannst du meist über deine Hochschule herunterladen.  
  • Formblatt 03: Hier geht es um das Einkommen. Dieses ist von deinen Eltern und/oder Ehepartner*in bzw. Lebenspartner*in auszufüllen. WICHTG: Jeder braucht hier sein eigenes Formblatt.  
  • Formblatt: 04: Dieses Formblatt ist für dich nur relevant, wenn du selbst ein Kind unter 14 Jahren hast.  
  • Formblatt 06: Dieses brauchst du, wenn sich deine Hochschule im Ausland befindet.  

Die sonstigen Formblätter benötigst du in der Regel nur für besondere Umstände oder Folgeanträge. Welche Unterlagen und Daten du konkret für deinen Antrag benötigt, erfährst du in den Antragsformularen oder bei deinem Online-Antrag.  

Tipp: Solltest du nicht alle Unterlagen sofort vorliegen haben, kannst du diese auch einfach nachreichen. Manche Unterlagen wie etwa Ausbildungsbescheinigungen deiner Geschwister, können beispielweise erst später ausgestellt werden. Natürlich solltest du dich trotzdem bemühen möglichst alle Unterlagen direkt bei Antragsstellung parat zu haben, aber warte nicht zu lange! Eine Förderung ist schließlich erst ab Zeitpunkt der Antragsstellung möglich, nicht rückwirkend.

BAföG-Alternativen: Was tun, wenn ich kein BAföG bekomme?

Du hast BAföG beantragt aber keinen Anspruch auf eine Förderung, weil z.B. deine Eltern zu viel verdienen? Das ist kein Grund den Kopf hängen zu lassen. Denn es gibt auch noch andere Wege dein Studium zu finanzieren. Neben Kindergeld, Unterhalt der Eltern und Nebenjobs sind auch Stipendien und Kredite eine Option. 

Ein Stipendium ist, ebenso wie das BAföG, eine Form der finanziellen Ausbildungsförderung. Wenn du jetzt denkst, Stipendien wären nur etwas für Hochbegabte, dann irrst du dich. Du musst auch kein Mathe-Ass oder herausragende Sportler*in sein. Vergeben werden Stipendien unter verschiedenen Voraussetzungen. Sehr beliebt ist beispielsweise das sogenannte Deutschlandstipendium. Hier können sich Studierende aus allen Semestern und Studiengängen bewerben und werden bei Erfolg mit 300 € pro Monat gefördert. Aber das ist bei Weitem nicht das einzige Stipendium. Hier findest du eine Datenbank für verschiedene Stipendien. Also informiere dich, finde ein für dich passendes und bewirb dich! Es kann sich richtig lohnen.  

Darüber hinaus kannst du dein Studium oft auch mittels Kredite finanzieren. Ein Kredit ist ein Betrag, welchen du geliehen bekommst und später zurückzahlst. Bekannt sind hier vor allem die Bildungs- und Studienkredite des KfW. Näher Informationen zu einem KfW-Kredit findest du hier.

Es gibt also viele unterschiedliche Arten, dein Studium zu finanzieren. Bis du die für dich richtige Form gefunden hast, kann dir das schonmal ein bisschen Zeit, Mühe und Durchhaltevermögen abverlangen. Verlier dabei nicht die Nerven. Denn egal welche Finanzierungsform du letztlich auch nutzt, die Mühen haben sich gelohnt, wenn du in der ersten Vorlesung deines Traumstudiums sitzt.

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